Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat. Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.
Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 42.000 zugelassenen Kfz ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe. Die Abteilung Verkehrswesen regelt als sog. „Straßenverkehrsbehörde“ durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den fließenden und ruhenden Verkehr