Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat. Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat. Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Polizeikommissariat. Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.