Sie benötigen hierfür die Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotzone, die Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der Abteilung Stadtverkehr beantragen können. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vorher, damit Sie die Genehmigung rechtzeitig erhalten
Die Aufgaben des Amtes für Straßenwesen sind die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Brücken. Es betreut die Gewässer und deren Uferstreifen und kümmert sich um den Hochwasserschutz.
Sie haben keinen privaten Stellplatz, wohnen in einer stark beparkten Straße und brauchen eine freie Anfahrtszone für einen Möbelwagen, ein Lieferfahrzeug oder für einen anderen Zweck?
Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z.B. Befahren von gesperrten Straßen, Fußgängerzonen, Haltverbot, Parkerleichterungen für Ärzte und Schwerbehinderte sowie Bewohner, Umzüge und usw.)