Bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 295.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Stand I. Quartal 2013) ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes.
Auf vielen Straßen im Düsseldorfer Stadtgebiet sind Haltverbote eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Dennoch besteht der Bedarf, Fahrzeuge im Haltverbot, zumindestens zeitweise, abzustellen. Zu diesem Zweck gibt es eine Ausnahmegenehmigung, beispielsweise für Umzüge.
Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) wie Parkerleichterung für Schwerbehinderte, Parkausweis für Handwerker, Parkausweis für soziale und ambulante Dienste und Sondernutzungen von öffentlichen Verkehrsflächen
In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt.