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Einträge aus dem Jahr 2021


Deutschland · 24113  Kiel

Kurzbeschreibung
Nach § 5 b Abs. 1 StVG sind die Kosten für Verkehrszeichen und -einrichtungen grundsätzlich vom Straßenbaulastträger zu tragen.
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Deutschland · 44137  Dortmund

Kurzbeschreibung
Bei einem Verkehrsaufkommen von mehr als 295.000 zugelassenen Kraftfahrzeugen (Stand I. Quartal 2013) ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe des Tiefbauamtes.
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Deutschland · 42275  Wuppertal

Kurzbeschreibung
Haltverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) für Wohnungsumzüge oder andere kurzzeitige Absperrungen von Parkraum (Baumschnitt, Möbellieferung o. ä.)
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Deutschland · 47800  Krefeld

Kurzbeschreibung
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
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Deutschland · 41065  Mönchengladbach

Kurzbeschreibung
Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone und gleichzeitiger Parkerlaubnis
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Deutschland · 58095  Hagen

Kurzbeschreibung
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
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Deutschland · 41460  Neuss

Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten
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Deutschland · 58453  Witten

Kurzbeschreibung
Einrichtung einer Haltverbotzone für einen Umzug
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Deutschland · 38304  Wolfenbüttel

Kurzbeschreibung
Verkehrsbehördliche Anordnungen Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
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Deutschland · 65189  Wiesbaden

Kurzbeschreibung
Die Genehmigungen werden durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
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Anbieter

BRÜCKEN-KRANE

Info:

Ein Brückenkran führt auf hoch­lie­genden Kranbahnen und ist schienen­geführt, das ist auch der wichtigste Un­terschied zu Por­tal­kranen (Schienen auf Bodenniveau). Diese sind auf einem oder zwei Trägern gestützt. Sie können flurgesteuert mit Bedieneinheit bzw. Fernbedienung aus­gerüstet oder mit einem Steuerstand ausgestattet sein.

Auf Brückenkranen können eine oder mehrere Katzen fahren, wobei Ein­träger­brücken­krane meist mit Un­ter­lauf­katzen auf einem I-Profil-Träger aus­ge­stattet sind. Krane für mit­tel­schwere Lasten können mit einer Untergurt­katze oder Winkel­laufkatze mit einem ge­schweiß­ten Kasten­träger als Haupt­träger aus­gerüstet sein. Bei außer­plan­mäßigen Ereignissen sichert ein Fang­haken die Spur­führung.

Bei Zwei­träger­brücken­kranen ver­fährt eine Zwei­schie­nen­lauf­katze auf zwei parallelen Schienen, die auf den Ober­gurten ge­schweißt sind.

Einsatzgebiete:

Der Brückenkran ermöglicht drei Be­wegungs­richtungen mittels Kranbrücke (Kranfahrt) und Hebezeug (Katzfahrt, Hubweg) und ist damit optimal für das flurfreie Bewegen von schweren Lasten innerhalb eines Ge­bäudes ausgelegt.

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