Sie benötigen hierfür die Genehmigung zum Einrichten einer Haltverbotzone, die Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der Abteilung Stadtverkehr beantragen können. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens zwei Wochen vorher, damit Sie die Genehmigung rechtzeitig erhalten
Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (z.B. Befahren von gesperrten Straßen, Fußgängerzonen, Haltverbot, Parkerleichterungen für Ärzte und Schwerbehinderte sowie Bewohner, Umzüge und usw.)
Sie ziehen um und benötigen dazu ein Umzugsfahrzeug – Was tun, wenn die Möglichkeiten vor Ort beschränkt sind? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung und evtl. eine Halteverbotszone.
Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 42.000 zugelassenen Kfz ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe. Die Abteilung Verkehrswesen regelt als sog. „Straßenverkehrsbehörde“ durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den fließenden und ruhenden Verkehr