Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen. Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden
Laut den §§ 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (STVO) unterscheidet man zwischen: Bewohner - Parkausweise, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte und Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste, Ausnahmegehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen