Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Durchführung von Umzügen Im Rahmen der Durchführung von Umzügen kann im Amt für Verkehrsanlagen ein Antrag auf Ausschilderung eines Haltverbotsbereiches zur Gewährleistung des fließenden Verkehrs gestellt werden
Bei Umzügen in gesperrten Bereichen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der Antrag ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem Umzugstermin zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Befahrung der Fußgängerzone oder für Park-und Haltverbotsbereiche.