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BF4

Begleitfahrzeug BF4: BF4 ist ein Kürzel und steht für „Begleitfahrzeuge der vierten Generation“. Wie BF3-Plus aber WVZ-Anlage kann gedreht werden und zusätzlich ist die Fahrzeugfarbe (Schwefelgelb) vorgeschrieben. Die WVZ-Anlage wird in alle Richtungen eingesetzt, vor allem außerhalb von Autobahnen. Im Gegensatz zum BF3- und BF3plus-Fahrzeug muss außerdem das Schild „Schwertransport“ retroreflektierend sein.

Mit Änderung der Verwaltungsvorschrift wird das BF4 inklusive Verwaltungshelfer auf festgelegten Strecken nach Regelplänen eingesetzt. Bei diesem Fahrzeug können alle vorgeschriebenen 11 Verkehrszeichen laut Merkblatt über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten mit der WVZ-Anlage nach allen vier Fahrzeugseiten abgestrahlt werden.

BF4-Fahrzeuge hingegen sollen nach Veröffentlichung entsprechender Musterpläne für Fälle abseits der Autobahn anstelle einer Polizeibegleitung (Absicherung ausschließlich nach vorne) zum Einsatz kommen. Bei Letzterem muss sich das Fahrpersonal zusätzlich von örtlichen Verkehrsbehörden unterweisen lassen. Für den Regelbetrieb ist bei beiden Fahrzeugtypen ein entsprechender Ländererlass notwendig.

Die Ausrüstung eines BF4-Fahrzeuges im Einzelen

  • Das Begleitfahrzeug in einheitlicher Farbgestaltung „gelb“ (RAL 1016, Schwefelgelb) ist mit seitlichen Konturmarkierungen „weiß“ gemäß § 53 Absatz 10 StVZO (ECE 104) auszustatten
  • WVZ-Anlage klapp- oder abdeckbar als Dachaufsatz zum nach vorne und seitlichem Abstrahlen (seitliche Platzierung der WVZ-Anlage in Fahrzeugmitte oder an der A-Säule beginnend) der StVO-Zeichen 101, 222-10, 222-20, 250, 274-54, 274-56, 274-58. 274-60, 274-62, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
  • klappbares / abnehmbares Schild „Schwertransport“ (schwarze Schrift auf weißem Grund, retroreflektierend), welches auf der Rückfront, der Front im Bereich der Motorhaube und seitlich auf der weißen Fläche zwischen den schraffierten Bereichen auf beiden Seiten platziert werden muss
  • Front: rot-weiß-schraffierte retroreflektierende, die WVZ-Anlage einschließende Fahrzeugfront in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Grundfläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss
  • Seite: rot-weiß-retroreflektierende um die WVZ-Anlage, einschließlich die Fahrzeugseite in der Breite der WVZ in Folie Typ RA2/Aufbau B, wobei die Fläche zwischen den schraffierten Bereichen weiß sein muss.
  • Rückfront: Kennzeichnung der Rückfront wie Begleitfahrzeug BF3/BF3plus.
  • Kennleuchten für gelbes Blinklicht (LED-Kennleuchten, Blitzleuchten oder RUL) nach § 52 Absatz 4 Nummer 4 StVZO unter Beachtung der geometrischen Sichtbarkeit
  • Ausstattung mit 4 über die Längsseite verteilten nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten gemäß § 51a Absatz 6 StVZO (Richtlinie 76/756/EWG)
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